§ 1 Geltungsbereich

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Übertragung von Nutzungsrechten an folgenden Werkarten: Photographien.

(2) Der Rechteinhaber versichert, dass er dazuberechtigt ist, die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Werken einzuräumen.

§ 2 Nutzungsrechte

(1)Die Nutzungsrechte an den unter § 1 Abs. 2 benannten Werken des Rechteinhaberswerden wie folgt übertragen:

  • einfach
  • zeitlich
  • unbeschränkt
  • räumlich unbeschränkt

Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf beziehungsweise für Dritte durch den Erwerber erfolgt nicht. Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Urhebers zulässig.Der Erwerber erhält die Erlaubnis, die im Vertrag benannten Werke zu bearbeiten.

(2)Die Nutzungsrechte werden für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt.